Wann benötigen sie welchen Koordinator?
Einen SiGeKo benötigen sie wenn die Kriterien in der Baustellenverordnung und der RAB 31
Einen Koordinator nach DGUV 211-006 benötigen sie bei Baustellen und Montagen die nicht der Baustellenverordnung unterliegen aber mehrere Arbeitgeber beschäftigen gleichzeitig oder getrennt.
wir erstellen Ihnen:
Terminpläne
SiGePläne
Beraten sie in der Ablaufgestaltung und
bei der Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32